Grundstücksentwässerung
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Zur Verdeutlichung der Größenordnungen:
- Die öffentlichen Kanäle in Deutschland haben eine Länge von ca. 550.000 km.
- Die Gesamtlänge aller privaten Leitungen wird auf das zwei- bis dreifache der öffentlichen Kanäle geschätzt!
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In diesem Gesamtsystem aus privaten und öffentlichen Abwasserleitungen gibt es wechselseitige Einflüsse. So können beispielsweise Verstopfungen im öffentlichen Hauptkanal zu einem Rückstau in die privaten Anschlusskanälen führen. Umgekehrt sind aber aufwändige Sanierungsmaßnahmen am öffentlichen Kanal häufig wirkungslos, wenn die Anschlussleitungen nicht dicht sind.
Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, ihre Bürger in Entwässerungsfragen zu beraten. Die Grundstücksentwässerungsleitungen liegen im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers! Die Grundstückseigentümer sollen mit diesen Aufgaben nicht allein gelassen werden.
Aus diesem aktuellen Anlass stellt das Kommunale Netzwerk Abwasser – KomNetAbwasser, eine Initiative von NRW-Städten in Zusammenarbeit mit {2_1}, diese Internetseite mit neutralen und unabhängigen Informationen für Hauseigentümer zur Verfügung.
Abwasserableitung
Wo fällt auf dem Grundstück Abwasser an?
Abwasser setzt sich aus Schmutzwasser und Regenwasser zusammen, welches in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.
Schmutzwasser fällt bei allen an das Entwässerungssystem angeschlossenen Entwässerungsgegenständen in Küche, Bad oder Waschküche und in industriellen und gewerblichen Betrieben an.
Kann das Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen nicht versickern oder z.B. zur Gartenbewässerung genutzt werden, so wird es gesammelt und ebenfalls in den Kanal abgeleitet. Dieses Regenwasser gilt dann auch als Abwasser.
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Was versteht man unter Grundstücksentwässerung?
Der Begriff Grundstücksentwässerung beinhaltet das gesamte System zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers auf dem Grundstück hin zum öffentlichen Kanal oder auch zu einer Kleinkläranlage oder Versickerungsanlage.
Dazu gehören Leitungen, Kanäle und Regenrinnen, aber auch Schächte und Revisionsöffnungen sowohl außerhalb des Gebäudes als auch unterhalb der Fundamente und Bodenplatte des Gebäudes.
Auch Zuleitungen zu einer Kleinkläranlage sowie zu einer abflusslosen Sammelgrube gehören dazu.
Was sind Grundleitungen und Anschlusskanäle?
Grundleitungen sind die Leitungen des privaten Netzes unter dem Gebäude oder im Erdreich, welche das anfallende Abwasser dem Anschlusskanal zuführen.
Der Anschlusskanal ist der Teil des privaten Netzes vom Revisionsschacht oder – falls dieser nicht vorhanden ist – von der Grundstücksgrenze bis zum Straßenkanal.
Grundleitungen und Anschlusskanäle sind in der Regel aus den Materialien Steinzeug oder PVC, seltener auch aus Gusseisen mit einem Durchmesser von 80 bis 150 mm.
Zu Wartungs- und Kontrollzwecken sind innerhalb des Gebäudes Revisionsöffnungen sinnvoll. {2.1.3_1}
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Rückstausicherung
Wie entsteht Rückstau?
Die wesentlichen Ursachen für den Rückstau sind extreme Niederschläge mit überlasteten Kanälen oder auch Verstopfungen in Kanälen oder Abwasserleitungen. Durch nicht rückstaugesicherte Bodeneinläufe unterhalb der Rückstauebene können dann Grundstücke, Garagen und Keller überflutet werden.
Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen.
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kann es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlusskanäle kommen.
Rückstau kann jeden Tag auftreten, nicht nur bei Regenwetter!
Unabhängig vom Wetter kann Rückstau aber auch entstehen, wenn der Abfluss im öffentlichen Kanal oder in der privaten Leitung durch Verstopfung gestört ist.
Schutz bei Gefährdung durch Rückstau und Kellerüberflutung:
- Einbau von Abwasserhebeanlagen oder Rückstauverschlüssen
- Regelmäßige Wartung der Anlagen zur Rückstausicherung
Welche Folgen hat ein Rückstau?
Bei fehlender Rückstausicherung kann das Abwasser aus dem Kanal in das Gebäude eindringen und zu großen Schäden und Beeinträchtigungen führen. Aus allen Öffnungen die unterhalb der Rückstauebene liegen, wie Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Duschen, Waschmaschinenanschlüsse sowie Reinigungsklappen, kann sich das Abwasser in Kellerräumen oder Souterrainwohnungen verteilen.
Neben der Verschmutzung können auch Schäden an Einrichtung und Gebäude die Folge sein. Nicht zu vergessen sind Gesundheitsrisiken durch Abwasserkeime. Durch elektrische Kontakte in Heizungsanlagen oder tiefliegenden Steckdosen kann darüber hinaus das Wasser unter Strom gesetzt werden.
Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau!
Ein Beispiel aus der Praxis finden Sie hier.
Wie kann man das Gebäude gegen Rückstau sichern?
Um einen Rückstau zu vermeiden, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Ein Fachmann für Entwässerungstechnik kann angepasste und wirksame Möglichkeiten finden.
- Eine sichere aber aufwendige Möglichkeit ist der Einbau einer Abwasserhebeanlage.
- In einfachen Fällen kann ein Rückstauverschluss bereits helfen.
- Manchmal bietet sich die Möglichkeit, dass rückstaugefährdete aber ungenutzte Entwässerungsgegenstände einfach durch einen Fachmann für Entwässerungstechnik verschlossen werden.
Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen Rückstau selbst verantwortlich! Geregelt ist dies nach der Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Welche Rückstausicherung ist die Richtige?
Die Auswahl und der ordnungsgemäße Einbau der Rückstausicherung sollten von einem Fachmann für Entwässerungstechnik - Architekt oder Sanitärinstallateur - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Welche Art der Rückstausicherung sich im Einzelfall am besten eignet und wo sie aus entwässerungstechnischen Gründen einzubauen ist, hängt im Wesentlichen von der Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller ab und ob es sich um fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser handelt. Außerdem ist zu berücksichtigen, wie die gefährdeten Räume genutzt werden.
Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse. Wenn ein Rückstauverschluss eingebaut wird, kann während der Einstauzeit kein Abwasser in den Kanal eingeleitet werden, das heißt, dass die daran angeschlossenen Entwässerungsgegenstände z.B. die Toilette nicht genutzt werden können. Beim Einbau einer Hebeanlage ist die Entsorgung auch während des Kanaleinstaus möglich, so dass die Toilettennutzung immer möglich ist.
Rückstauverschluss:
Rückstauverschlüsse sind verhältnismäßig leicht in ein bestehendes System einzubauen. Sie sind relativ klein und preisgünstiger als Abwasserhebeanlagen.
Abwasserhebeanlage:
Anschaffungs- und Betriebskosten von Abwasserhebeanlagen liegen höher als bei Rückstauverschlüssen. Außerdem ist ein entsprechender Platzbedarf für den Einbau zu berücksichtigen.
Mit einer Abwasserhebeanlage ist eine höhere Rückstauebene gegeben und es kann auch während eines Kanaleinstaus Abwasser abgeleitet werden.
Wer haftet für die Folgen des Rückstaus?
Jeder Hausbesitzer ist selber dafür verantwortlich, dass sein Keller nicht überflutet wird!
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.
Der Rückstau in die privaten Leitungen hat seine Ursache meistens im öffentlichen Kanal. Deshalb fordern die Städte und Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind. Damit ist eine Haftung der Städte und Gemeinden in der Regel ausgeschlossen.
Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.
Praktische Tipps
- Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
- Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
- Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
- Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang und Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!
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Nie Schmutzwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt, über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
- Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
- Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.
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Drainagen
Was sind Drainagen?
Drainagen sind gelochte, geschlitzte oder poröse Rohre, über die unterirdisch Grund- oder Sickerwasser abgeleitet wird (z.B. zur Trockenhaltung von Böden, aber auch zum Feuchteschutz von Kellern).
In der Regel werden Drainagen unterhalb der Grundplatte im Aushubzwickel rund um das Gebäude vorgesehen. Zur Spülung der Leitung sollten Spülschächte vorgesehen werden, die jeweils an den Eckpunkten anzuordnen sind.
Darf die Hausdrainage an die Kanalisation angeschlossen werden?
Nein. Das in den Drainagen gesammelte und abgeleitete Wasser muss in ein angrenzendes Gewässer oder in ein Versickerungssystem geleitet werden. In Ausnahmefällen kann eine Einleitung in einen öffentlichen Regenwasserkanal zugelassen werden.
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Wie sind Gebäude gegen Grund- und Schichtenwasser zu schützen?
Die Wahl der Schutzmaßnahmen hängt ganz wesentlich von der Bodenart und dem zu erwartenden Wasseranfall (Grundwasser, Bodenfeuchtigkeit und Sickerwasser) ab und ist im Einzelfall festzulegen.
Bei den Maßnahmen zum Schutz eines Gebäudes gegen Grund- und Schichtenwasser ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die für den Neubau geeignet sind, auch bei bestehenden Gebäuden einsetzbar, aber häufig mit einem erheblich höheren Aufwand.
Ganz wesentlich bei der Festlegung der Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen ist, ob stauendes oder nichtstauendes Wasser zu erwarten ist.
Ist der Keller nicht staunässegefährdet, so werden die Wände durch horizontale und vertikale Abdichtungen auf Bitumen- oder Kunststoffbasis geschützt. Zusätzlich kann eine Drainage angeordnet werden, um zu verhindern, dass sich Wasser vor der Kelleraußenwand aufstaut.
Liegt der Keller im Grundwasser oder im Bereich aufgestauten Sickerwassers, so kann die Abdichtung durch den Bau einer „schwarzen“ oder einer „weißen“ Wanne erfolgen. Bei der „schwarzen“ Wanne werden alle mit dem Erdreich in Verbindung stehenden Bauteile mit Abdichtungen auf Bitumenbasis versehen.
Bei der Variante der „weißen“ Wanne wird der Keller aus einem Spezial-Beton gebaut, der einen hohen Wassereindringwiderstand hat. Das nachträgliche Abdichten ist in diesem Fall sehr schwierig und aufwändig.
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Regenwasserwirtschaft
Wohin mit dem Regenwasser?
In unbebauten Gebieten existiert ein natürlicher Wasserkreislauf. Der größte Teil des anfallenden Niederschlages versickert oder verdunstet. Nur ein geringer Teil des Regenwassers läuft auf der Oberfläche ab.
Durch Versiegelung von Flächen bei Gebäuden, Parkplätzen und Straßen kann das Regenwasser nicht mehr versickern und gelangt in die Kanalisation. Insbesondere auch weil es in den letzten Jahren zu immer heftigeren Regenfällen kommt, sind die Kanäle häufig überlastet. Es kommt häufiger zu Überflutungen.
Deshalb fordert der Gesetzgeber, dass bei Neubauten das Regenwasser i.d.R. auf dem Grundstück zurückzuhalten ist (§ 51a Landeswassergesetz NRW). Regenwasser ist allgemeinwohlverträglich zu versickern. Aber auch bei bestehenden Bebauungen macht es Sinn, über eine Reduzierung oder Abkopplung des Regenwassers vom Kanalnetz nachzudenken.
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Informieren Sie sich bitte direkt {2.4.1_1}, ob im Einzelfall eine Abkopplung möglich ist! Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist {2.4.1_2} zu beantragen (§ 8 Wasserhaushaltsgesetz WHG).
Welche Vorteile hat es, das Regenwasser nicht in den Kanal einzuleiten?
Ein natürlicher Wasserkreislauf sorgt für ein günstiges und ausgewogenes Kleinklima. Wenn weniger Regenwasser zentral und gebündelt abgeleitet wird, wirkt sich das positiv auf Anzahl und Ausmaß der Hochwasserereignisse und Überschwemmungen aus. Außerdem können Anlagen zur Abwasserableitung und –reinigung kleiner dimensioniert werden.
Neben den Umweltaspekten hat die Rückhaltung von Regenwasser für den Grundstückseigentümer aber auch wirtschaftliche Vorteile. Durch die Nutzung von Regenwasser, z.B. für die Gartenbewässerung, kann das teure Trinkwasser eingespart werden. Außerdem lassen sich in {2.4.2_1} die Entwässerungskosten senken, indem weniger Flächen an die Kanalisation angeschlossen werden.
Regenwasser ist viel zu wertvoll für den Kanal!
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Regenwassernutzung
Soll das Regenwasser genutzt werden, so ist auf den Verwendungszweck zu achten. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen kann das Regenwasser nicht in allen Bereichen das Trinkwasser ersetzen. Mögliche Einsatzbereiche sind die Gartenbewässerung, das Wäschewaschen und die Toilettenspülung. Je nach Nutzungsart ist zur Sicherheit eine zusätzliche Trinkwassernachspeisung erforderlich.
Bei der Regenwassernutzung für den Garten sind einfache Anlagen sinnvoll: je nach Gartengröße Regentonnen oder unterirdische Behälter. Der Überlauf wird entweder an die Kanalisation oder an eine nachgeschaltete Versickerungsanlage {2.4.2.1_1} angeschlossen.
Insbesondere beim Neubau sollte man überlegen, ob das Regenwasser nicht auch im Haushalt Verwendung finden kann. Es wird in einem Tank, der innerhalb oder außerhalb des Gebäudes angeordnet werden kann, gesammelt und über eine Pumpe den entsprechenden Verbrauchern (Toiletten, Waschmaschine) zugeführt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anlage einen Überlauf in den Kanal oder in die Versickerungsanlage hat.
Regenwasserversickerung
Regenwasser, das auf dem Grundstück versickert, ist ein Gewinn für den gesamten Wasserhaushalt und ein aktiver Beitrag zum Hochwasserschutz. Die Versickerung auf dem Grundstück kann erreicht werden durch:
- Minimierung versiegelter Flächen bei Neu- oder Änderungsplanungen
- Bau von Versickerungsanlagen
Oberflächiger Regenwasserabfluss kann schon bei der Neuplanung vermieden werden, indem nur da, wo es wirklich notwendig erscheint, Flächen komplett versiegelt werden.
Als Alternative können durchlässige Oberflächenbefestigungen mit geeignetem Unterbau gewählt werden. Je nach Nutzung und erforderlicher Wasserdurchlässigkeit sind hier zu empfehlen:
- Schotterrasen
- Porenpflaster
- Rasengittersteine/ Rasenfugenpflaster
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Gering verschmutze Regenabflüsse – dazu zählen z.B. Abflüsse von Dach- oder Hofflächen – können mit unterschiedlichen Methoden in den Untergrund versickert werden. Welche Methode zu wählen ist, hängt von der verfügbaren Fläche, den Bodenverhältnissen und dem Grundwasserstand ab.
Je nachdem, ob oberflächennah, mit oder ohne Zwischenspeicherung versickert wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Muldenversickerung
- Rigolenversickerung
- Mulden-Rigolenversickerung
- Teichversickerung
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Ist mein Grundstück für eine Versickerung geeignet?
Schutz von Gebäuden und Nachbargrundstücken
Durch die Versickerungsanlage dürfen keine Schäden an Gebäuden und Nachbargrundstücken entstehen, auch wenn die Anlage bei einem Extremregen überläuft. Abhängig von den Geländeverhältnissen ist auch zu berücksichtigen, wohin das Niederschlagswasser beim Überlaufen der Anlage fließt. Für den normalen Betrieb ist ein Abstand von etwa der anderthalbfachen Fundamenttiefe ausreichend. Bei nicht unterkellerten Gebäudeteilen sind dies etwa 3 m, bei unterkellerten Wohnhäusern etwa 6 m.
Schutz des Grundwassers
Belange des Grundwasserschutzes sind zu berücksichtigen. Daher ist ein Mindestabstand der Sohle der Versickerungsanlage zum anstehenden Grundwasser einzuhalten (Mulden und Rigolen: >1 m; Schächte > 1,50 m). Über die Filterwirkung und biologische Abbauprozesse in der Bodenschicht werden Verunreinigungen aus dem Regenwasser zurückgehalten bzw. abgebaut.
Geeignete Bodenverhältnisse
Die Versickerungsleistung des anstehenden Bodens muss ausreichen. Hierzu kann ein einfacher Bodentest {2.4.3_2} auf dem Grundstück durchgeführt werden. Für größere Projekte und mehr Planungssicherheit ist ein Bodengutachten erforderlich.
Platzverhältnisse
Für die gewählte Versickerungsanlage muss ausreichend Fläche zur Verfügung stehen. Für die Bemessung ist die Größe der angeschlossenen Flächen (z.B. Dachflächen, Hofflächen), die Wasserdurchlässigkeit des Bodens und die Regenspende aus Ihrer Region ausschlaggebend.
Hier ein Beispiel:
- anzuschließende Dachfläche von 100 m²
- Wasserungsdurchlässigkeit des Bodens 10*10-6 m/s
- Muldentiefe: ca. 20 cm
- Versickerungsfläche: ca. 20 m²
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